Kurzantwort: Viele Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten 6,65 € vermögenswirksame Leistungen pro Monat. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich der Anspruch nach dem anwendbaren Tarifvertrag, zum Beispiel TVöD oder TV-L. Für Beamte gelten Bundes- oder Landesregelungen. Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt: Du brauchst zuerst einen VL-Vertrag und musst die Zahlungsdaten bei der Personalstelle einreichen.

Für einen langfristigen VL-ETF-Sparplan ist Finvesto* eine passende Lösung. Der Anbieter nennt rund 800 VL-fähige ETFs. Das Vertragsentgelt beträgt aktuell 12 € pro Jahr; Produkt- und gegebenenfalls Transaktionskosten kommen hinzu.

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VL im öffentlichen Dienst: Das Wichtigste in Kürze

  • Vollzeitbeschäftigte nach TVöD und TV-L erhalten bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich 6,65 € pro vollem Kalendermonat.
  • Im kommunalen VKA-Bereich sind 6,65 € der Mindestbetrag; eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann günstiger sein.
  • Bundesbeamte erhalten grundsätzlich ebenfalls 6,65 € monatlich. Bei Teilzeit wird der Betrag anteilig berechnet. Landesrecht kann abweichen.
  • Der Anspruch entsteht erst, wenn du dem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn die Daten deines VL-Vertrags mitteilst.
  • Für förderfähige Fonds- und ETF-Verträge sind bei passenden Einkommensgrenzen bis zu 80 € Arbeitnehmersparzulage pro Jahr möglich.

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?

BeschäftigungsgruppeTypischer VL-BetragWichtige Voraussetzung
TVöD, Vollzeit6,65 € monatlich; im VKA-Bereich mindestens 6,65 €Arbeitsverhältnis dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
TV-L, Vollzeit6,65 € monatlichArbeitsverhältnis dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
Bundesbeamte6,65 € monatlichAnspruch nach Beamten-VL-Gesetz; Teilzeit anteilig
Landes- und Kommunalbeamtehäufig 6,65 €, aber Landesrecht prüfenjeweilige Besoldungs- beziehungsweise Landesregelung
Auszubildende und Anwärtertarif- oder statusabhängig; teilweise 13,29 €anwendbaren Ausbildungs-Tarifvertrag oder Besoldungsregelung prüfen
Der öffentliche Dienst ist nicht einheitlich geregelt. Entscheidend sind Status, Arbeitgeber, Tarifgebiet und die jeweils geltende Vorschrift.

TVöD und TV-L: Wer hat Anspruch?

Nach § 23 TVöD haben Beschäftigte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn das Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Für Vollbeschäftigte beträgt die Leistung 6,65 € pro vollem Kalendermonat. Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände ist dieser Betrag ausdrücklich ein Mindestbetrag.

Der TV-L enthält eine vergleichbare Regelung. Teilzeitbeschäftigte erhalten Entgeltbestandteile grundsätzlich entsprechend ihrem Arbeitszeitanteil, soweit der Tarifvertrag nichts Abweichendes vorsieht. Prüfe dennoch deine konkrete Abrechnung oder frage die Personalstelle, weil ergänzende Tarif- und Dienstvereinbarungen möglich sind.

Beamte: Anspruch ohne pauschale Sechs-Monats-Frist

Für Bundesbeamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gilt das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Der Grundbetrag beträgt 6,65 € monatlich; Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag.

Die häufig genannte Sechs-Monats-Voraussetzung stammt aus TVöD und TV-L und darf nicht pauschal auf Beamte übertragen werden. Bei Landes- und Kommunalbeamten können landesrechtliche Abweichungen gelten. Deshalb verzichten wir bewusst auf eine pauschale Bundesländer-Ampel und empfehlen, die aktuelle Landesregelung oder Bezügestelle zu prüfen.

So beantragst du VL im öffentlichen Dienst

  1. Anspruch prüfen: Frage die Personalstelle, welcher Tarifvertrag beziehungsweise welche Besoldungsregelung für dich gilt und wie hoch der Arbeitgeberanteil ist.
  2. VL-Produkt auswählen: Entscheide dich zum Beispiel für einen förderfähigen VL-ETF, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits.
  3. VL-Vertrag eröffnen: Du erhältst vom Anbieter eine Arbeitgeberbescheinigung beziehungsweise die notwendigen Zahlungsdaten.
  4. Daten schriftlich einreichen: Sende die Bescheinigung an die zuständige Personal- oder Bezügestelle.
  5. Abrechnung kontrollieren: Prüfe nach der Bearbeitung, ob Arbeitgeberanteil und deine freiwillige Aufstockung korrekt in den Vertrag fließen.

Wichtig: Nach TVöD und TV-L kann der Anspruch frühestens für den Mitteilungsmonat und die zwei vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres entstehen. Auch bei Bundesbeamten ist eine begrenzte Rückwirkung auf diese Monate vorgesehen. Reiche die Daten daher möglichst früh ein.

Solltest du die 6,65 € selbst aufstocken?

6,65 € monatlich entsprechen nur 79,80 € im Jahr. Du kannst mit deinem Arbeitgeber eine Eigenaufstockung aus dem Nettogehalt vereinbaren, sofern dein VL-Vertrag das unterstützt. Bei einem förderfähigen Fonds- oder ETF-Vertrag werden für die Arbeitnehmersparzulage maximal 400 € pro Jahr berücksichtigt. Dafür wären im Durchschnitt rund 33,34 € monatliche Einzahlung nötig.

Ob die Aufstockung sinnvoll ist, hängt von Förderung, Kosten und Anlageziel ab. Ohne Arbeitgeberanteil und ohne Arbeitnehmersparzulage kann ein gewöhnlicher ETF-Sparplan günstiger und flexibler sein als ein spezieller VL-Vertrag.

VL im öffentlichen Dienst mit ETF anlegen

Ein normales Wertpapierdepot kann die Arbeitgeberzahlung nicht automatisch als VL verbuchen. Du brauchst einen Anbieter, der einen eigenen VL-Vertrag führt. Für Selbstentscheider ist Finvesto der wichtigste Anbieter in unserem aktuellen VL-Sparen-Vergleich.

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Finvesto: VL-ETF selbst auswählen

Finvesto passt zu dir, wenn du einen VL-fähigen ETF selbst auswählen und gegebenenfalls die Arbeitnehmersparzulage nutzen möchtest. Der Anbieter nennt rund 800 VL-fähige ETFs. Aktuell kostet ein Depot mit einem VL-Vertrag 12 € pro Jahr; Produkt- und gegebenenfalls Transaktionskosten kommen hinzu.

OSKAR VL: automatische Anlage mit Aufstockung

OSKAR VL verlangt mindestens 25 € monatlich. Bei einem Arbeitgeberanteil von 6,65 € müsstest du daher mindestens 18,35 € selbst aufstocken. OSKAR verwaltet die Anlage automatisch, weist aber darauf hin, dass keine Arbeitnehmersparzulage möglich ist.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Für förderfähige Fonds- und ETF-Anlagen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % auf maximal 400 € pro Jahr. Das sind bis zu 80 € jährlich. Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € beziehungsweise bei Zusammenveranlagung 80.000 € nicht überschreiten.

Für Bausparverträge und bestimmte wohnwirtschaftliche Anlagen gelten andere Förderbeträge. Die Zulage beantragst du mit der Einkommensteuererklärung; der Anbieter übermittelt die notwendigen Vertragsdaten grundsätzlich elektronisch.

Talerbox Tipp

Verschenke den Arbeitgeberanteil nicht, prüfe aber vor der Eigenaufstockung zuerst die Förderung und Gesamtkosten. Für die Steuererklärung nutzen wir WISO Steuer*.

Werden VL vom Gehalt abgezogen?

Der Arbeitgeber- beziehungsweise Dienstherrenanteil wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt, gehört aber grundsätzlich zu den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Eine freiwillige Aufstockung wird aus deinem Gehalt in den VL-Vertrag überwiesen. Auf der Abrechnung siehst du deshalb sowohl die VL-Leistung als auch einen entsprechenden Abzug beziehungsweise Überweisungsbetrag.

Fazit: 6,65 € beantragen und Anlage bewusst wählen

6,65 € monatlich wirken klein, sind aber ein echter Arbeitgeber- oder Dienstherrenbeitrag. Beantrage die Leistung frühzeitig und entscheide dann anhand von Anlageziel, Förderung und Kosten. Für einen selbst gewählten VL-ETF ist Finvesto die naheliegende Lösung; OSKAR ist einfacher, verlangt aber eine höhere Mindestrate und bietet keine Arbeitnehmersparzulage.

FAQ zu VL im öffentlichen Dienst

Wie viel VL gibt es im TVöD?

Für Vollzeitbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung grundsätzlich 6,65 € pro vollem Kalendermonat. Im kommunalen VKA-Bereich ist dies ein Mindestbetrag; günstigere Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind möglich.

Bekommen Teilzeitbeschäftigte ebenfalls VL?

Grundsätzlich ja. Die Höhe kann entsprechend dem Arbeitszeitanteil reduziert sein. Entscheidend sind der anwendbare Tarifvertrag beziehungsweise bei Beamten die geltende Besoldungsregelung.

Müssen Beamte sechs Monate beschäftigt sein?

Nein, diese tarifliche Voraussetzung darf nicht pauschal auf Beamte übertragen werden. Für Beamte gelten eigene gesetzliche Regelungen des Bundes oder Landes.

Kann ich die 6,65 € in einen ETF investieren?

Ja, wenn du einen speziellen VL-Vertrag mit einem VL-fähigen ETF eröffnest. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot reicht dafür nicht.

Kann ich VL rückwirkend beantragen?

Nach TVöD und TV-L kann der Anspruch frühestens für den Mitteilungsmonat und die zwei vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres entstehen. Für Bundesbeamte besteht eine ähnliche Begrenzung. Reiche die Vertragsdaten daher schnell ein.

Stand: 2. August 2026. Die Angaben wurden anhand der aktuellen TVöD-Lesefassung, § 23 TV-L, des Beamten-VL-Gesetzes und der Finvesto-VL-Informationen abgeglichen. Landesrecht und Dienstvereinbarungen können abweichen.

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