Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geld, das dein Arbeitgeber oder – auf deinen Wunsch – du selbst über die Gehaltsabrechnung in einen zugelassenen Sparvertrag einzahlen lässt. Ob sich VL für dich lohnen, hängt vor allem von drei Fragen ab: Zahlt dein Arbeitgeber mit? Bekommst du die Arbeitnehmer-Sparzulage? Und passt zu deinem Ziel eher ein VL-Depot, Banksparplan, Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits?

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfe zuerst Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung – oder frage direkt in der Personalabteilung nach.
  • Viele Arbeitgeber zahlen zwischen wenigen Euro und 40 Euro im Monat. Eine allgemeine gesetzliche 40-Euro-Obergrenze gibt es nicht.
  • Bei höchstens 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beziehungsweise 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung kann zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage möglich sein.
  • Die passende Anlage hängt von deinem Ziel, deinem Anlagezeitraum, deiner Risikobereitschaft und den Kosten des Vertrags ab.
  • Arbeitgeber-VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Trotzdem bleibt der Arbeitgeberzuschuss ein zusätzlicher Vermögensbaustein.

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Frage 1 von 3

Was zahlt dein Arbeitgeber?

Falls du es nicht weißt, ist genau das dein sinnvoller erster Schritt.

Keine Anmeldung, keine Freitexte, keine Speicherung deiner Antworten. Der Check ist eine Orientierung und keine Anlage- oder Steuerberatung.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen zum Vermögensaufbau. Sie fließen nicht auf dein Girokonto, sondern direkt vom Arbeitgeber in einen dafür geeigneten Vertrag. Das kann zum Beispiel ein VL-fähiger Aktienfonds oder ETF, ein Banksparplan, ein Bausparvertrag oder – wenn die Bank zustimmt – die Tilgung einer laufenden Baufinanzierung sein.

Ob dein Arbeitgeber selbst Geld dazugibt, richtet sich häufig nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Zahlt er nichts oder weniger als den gewünschten Sparbetrag, kannst du ihn grundsätzlich bitten, einen Teil deines Nettogehalts als VL in den Vertrag zu überweisen. Das kann vor allem interessant sein, wenn du dadurch eine staatliche Förderung erhältst.

Wie viel VL zahlt der Arbeitgeber?

Häufig liegen Arbeitgeberleistungen zwischen etwa 6 und 40 Euro monatlich. Der genaue Betrag hängt aber von deinem Arbeitgeber, deiner Branche und deinem Tarifvertrag ab. Die oft genannten 40 Euro sind ein verbreiteter Praxiswert und keine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze.

Bekommst du beispielsweise nur 10 Euro monatlich, kannst du den Betrag selbst erhöhen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Förderung, Vertragskosten und deiner Alternative ab. Ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne staatliche Förderung ist ein normaler, günstiger Sparplan außerhalb des VL-Systems häufig flexibler.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Wer bekommt die staatliche Förderung?

Für die Arbeitnehmer-Sparzulage zählt nicht dein Bruttogehalt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Die Grenze liegt bei 40.000 Euro pro Person und bei 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Den relevanten Wert findest du in deinem Steuerbescheid.

AnlageformFörderungMaximal pro Jahr
VL-fähiger Aktienfonds oder ETF20 % auf höchstens 400 € Einzahlung80 €
Bausparvertrag oder begünstigte wohnwirtschaftliche Verwendung9 % auf höchstens 470 € Einzahlung43 €
VL-BanksparplanKeine Arbeitnehmer-Sparzulage0 €
Einkommensgrenze: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Person beziehungsweise 80.000 € bei Zusammenveranlagung. Stand: August 2026.

Quellen: Bundesfinanzministerium zur Arbeitnehmer-Sparzulage und § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.

Die Wohnungsbauprämie ist eine separate Förderung mit eigenen Voraussetzungen. Sie sollte nicht mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in einer gemeinsamen Zahl vermischt werden. Ob du beide Förderwege nutzen kannst, hängt von deinen Verträgen und deiner persönlichen Situation ab.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragst du über die Steuererklärung. Dein Anbieter übermittelt dafür eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Bei geförderten Verträgen gelten außerdem Sperr- und Verfügungsregeln. Prüfe deshalb vor Abschluss, wann du über das Geld verfügen kannst und was bei einer vorzeitigen Kündigung passiert.

Welche Anlageform passt zu welchem Ziel?

Deine SituationMögliche VL-AnlageDarauf solltest du achten
Du willst langfristig investieren und hältst Kursschwankungen ausVL-fähiger Aktienfonds oder ETFDepotkosten, Fondsauswahl, Förderfähigkeit und Sperrfrist
Du möchtest keine KursschwankungenVL-BanksparplanZins, Laufzeit und fehlende Arbeitnehmer-Sparzulage
Du planst Wohneigentum oder eine RenovierungBausparvertragAbschlusskosten, Guthaben- und Darlehenszins
Du tilgst bereits eine ImmobilieDirekte KredittilgungNur möglich, wenn Kreditgeber und Vertrag mitspielen

Ein VL-ETF hat eine höhere Renditeerwartung als ein klassischer Banksparplan, kann aber deutlich schwanken. Er ist deshalb nicht automatisch für jeden die beste Wahl. Entscheidend sind dein Zeitraum, deine finanzielle Reserve und die Frage, ob du Kursschwankungen während der Vertragslaufzeit aushältst.

Vermögenswirksame Leistungen beantragen: So gehst du vor

  1. Anspruch klären: Prüfe Arbeits- oder Tarifvertrag und frage Arbeitgeber beziehungsweise Personalabteilung nach Betrag und Bedingungen.
  2. Förderung prüfen: Schau im Steuerbescheid nach deinem zu versteuernden Einkommen.
  3. Anlageform wählen: Vergleiche Ziel, Risiko, Kosten, Förderung und Flexibilität.
  4. VL-Vertrag eröffnen: Der Anbieter stellt dir die notwendigen Daten oder eine Arbeitgeberbescheinigung bereit.
  5. Beim Arbeitgeber einreichen: Danach überweist der Arbeitgeber die VL direkt in den Vertrag.

Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Beitrag Vermögenswirksame Leistungen beantragen.

Lohnt sich VL-Sparen wirklich?

Zahlt dein Arbeitgeber zusätzliches Geld, solltest du den Anspruch in der Regel nicht ungenutzt lassen. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf Steuern, Sozialabgaben und Vertragskosten. Ein teurer Vertrag kann einen kleinen Arbeitgeberzuschuss teilweise aufzehren.

Zahlt dein Arbeitgeber nichts, lohnt sich VL vor allem dann, wenn du die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen kannst oder einen anderen konkreten Vorteil hast. Ohne Zuschuss und Förderung ist ein normaler Sparplan häufig günstiger und flexibler.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit oder Kündigung?

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der bestehende Vertrag häufig weitergeführt werden. Dein neuer Arbeitgeber benötigt dafür die Vertragsdaten. Zahlt der neue Arbeitgeber keine VL oder wirst du arbeitslos, lässt sich der Vertrag je nach Anbieter beitragsfrei stellen oder mit eigenen Beiträgen fortführen.

Eine vorzeitige Kündigung ist je nach Produkt möglich, kann aber Gebühren verursachen oder den Anspruch auf staatliche Förderung kosten. Prüfe deshalb immer die konkreten Vertragsbedingungen, bevor du kündigst oder das Geld anderweitig verwendest.

Häufige Fragen zu VL

Muss jeder Arbeitgeber VL zahlen?

Nein. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Nachfragen lohnt sich deshalb auch dann, wenn VL nicht auf deiner Gehaltsabrechnung auftauchen.

Kann ich VL selbst aufstocken?

Ja. Dein Arbeitgeber kann einen zusätzlichen Betrag aus deinem Nettogehalt direkt in den VL-Vertrag überweisen. Ob das sinnvoll ist, hängt besonders von Förderung und Kosten ab.

Kann ich VL in mein normales Depot einzahlen?

In der Regel nicht. Für einen VL-Fondssparplan benötigst du ein Depot beziehungsweise einen Vertrag, der die besonderen VL-Anforderungen unterstützt.

Gibt es VL für Beamte und den öffentlichen Dienst?

Ja, je nach Beschäftigungsstatus und Regelung können auch Beamte, Richter, Soldaten und Beschäftigte im öffentlichen Dienst VL erhalten. Details findest du in unserem Ratgeber zu VL im öffentlichen Dienst.

Dein nächster Schritt

Kläre zuerst Arbeitgeberzuschuss und Förderung. Danach kannst du gezielt die passende VL-Anlage vergleichen.

Stand: 14. August 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen können sich ändern.